Verurteilung modernistischer positionen durch das dekret lamentabili von papst pius x

 

Dekret Lamentabili

Ein beklagenswertes Verhängnis ist es fürwahr, daß unsere Zeit, jedes Zügels überdrüssig, in ihrem Streben nach den Höhen der Erkenntnis nicht selten in der Weise dem Neuen nachjagt, daß sie mit Preisgabe dessen, was als Geisteserbe der Menschheit zu betrachten ist, in die schwersten Irrtümer hineingerät. Solche Irrtümer müssen aber umso verderblicher sein, wenn es sich um die Heiligen Wissenschaften handelt, um die Auslegung der Heiligen Schrift, um die Hauptgeheimnisse des Glaubens. Da ist es überaus betrübend, daß es auch unter den Katholiken nicht wenige Schriftsteller gibt, welche mit Überschreitung der von den Vätern und von der Kirche selbst gezogenen Grenzlinien unter dem Scheine eines tieferen Verständnisses und unter dem Vorwande einer historischen Auffassung einen solchen Fortschritt der Glaubensdogmen suchen, der in Wirklichkeit deren Untergrabung gleichkommt.

Damit nun Irrtümer dieser Art, wie sie tagtäglich unter den Gläubigen ausgestreut werden, nicht in den Geistern Wurzel fassen und die Reinheit des Glaubens verfälschen, hat Seine Heiligkeit unser Heiliger Vater Papst Pius X. bestinmt, daß durch das Tribunal der Heiligen Römischen und Allgemeinen Inquisition die hauptsächlichsten derselben notiert und verurteilt würden.

Demzufolge haben die Generalinquisitoren für Sachen des Glaubens und der Sitten, Ihre Eminenzen die hochwürdigsten Herren Kardinale, nach sorgfältiger Untersuchung und nach Anhörung der Gutachten der hochwürdigsten Herren Konsultoren ihr Urteil dahin abgegeben, daß folgende Sätze zu verwerfen und verbieten seien, wie sie im vorliegenden Erlaß verworfen und verboten werden.


Die Befreiung der Exegese vom kirchlichen Lehramt

  1. Das kirchliche Gesetz, welches vorschreibt, Bücher über die Heilige Schrift einer vorausgehenden Zensur zu unterwerfen, erstreckt sich nicht auf die Vertreter der Bibelkritik und der wissenschaftlichen Exegese der Bücher des Alten und Neuen Testamentes.

  2. Die von der Kirche gegebene Auslegung der Heiligen Bücher ist zwar nicht zu verachten, unterliegt jedoch der genaueren Beurteilung und Berichtigung von selten der Exegeten.

  3. Aus den kirchlichen Verurteilungen und Zensuren gegen eine freie und mehr ausgebildete Exegese ergibt sich, daß der von der Kirche vorgestellte Glaube mit der Geschichte im Widerspruch steht und die katholischen Glaubenslehren mit dem wahren Ursprung der christlichen Religion tatsächlich nicht in Einklang zu bringen sind.

  4. Das Lehramt der Kirche vermag den wirklichen Sinn der Heiligen Schrift auch selbst durch dogmatische Entscheidungen nicht festzustellen.

  5. Da im Glaubensschatz nur geoffenbarte Wahrheiten enthalten sind, so steht es der Kirche unter keiner Rücksicht zu, über Behauptungen rein menschlicher Wissenschaften ein Urteil zu falten.

  6. Bei der Entscheidung von Glaubenswahrheiten wirken die lernende und die lehrende Kirche in der Weise zusammen, daß der lehrenden Kirche nichts weiter zusteht, als die allgemein herrschenden Anschauungen der lernenden gutzuheißen.

  7. Die Kirche kann, wenn sie Irrtümer verwirft, von den Gläubigen nicht eine innere Zustimmung zu diesem ihrem Urteile verlangen.

  8. Von aller Schuld sind jene frei zu erachten, welche über die Verurteilungen der Heiligen Kongregation des Index oder der anderen Heiligen Römischen Kongregationen sich hinwegsetzen.


Die Inspiration und Irrtumslosigkeit der Heiligen Schrift

  1. Allzu große Einfalt oder Unwissenheit geben jene zu erkennen, welche glauben, daß Gott wirklich der Urheber der Heiligen Schrift sei.

  2. Die Inspiration der Bücher des Alten Testamentes besteht darin, daß israelitische Schriftsteller religiöse Lehren in einer besonderen, den Heiden wenig oder gar nicht bekannten Auffassung überliefert haben.

  3. Die göttliche Inspiration erstreckt sich nicht in der weise über die gesamte Heilige Schrift, daß sie alle ihre einzelnen Teile vor jedem Irrtum bewahrt.

  4. Der Exeget muß, sofern er mit wirklichem Nutzen die biblischen Studien betreiben will, jede vorgefaßte Meinung von einem übernatürlichen Ursprung der Heiligen Schrift beiseite setzen und diese nicht anders auslegen als andere Bücher rein menschlichen Ursprungs.

  5. Die im Evangelium enthaltenen Gleichnisse haben die Evangelisten selbst und die Christen der zweiten und dritten Generation künstlich gestaltet und damit die geringe Frucht der Predigt Christi bei den Juden erklärt.

  6. Bei mehreren Erzählungen haben die Evangelisten nicht so sehr berichtet, was der Wahrheit entspricht, als was ihnen, wenn auch falsch, für ihre Leser nutzbringender erschien.

  7. Die Evangelien wurden bis zur endgültigen Feststellung des Kanon durch beständige Zusätze und Verbesserungsversuche erweitert: deshalb ist in ihnen von den Lehren Christi nur eine schwache und unbestimmte Spur zurückgeblieben.

  8. Die Erzählungen bei Johannes sind nicht eigentlich Geschichte, sondern eine mystische Kontemplation über das Evangelium; die in seinem Evangelium enthaltenen Reden sind theologische Betrachtungen über das Geheimnis des Heiles und ohne jede historische Wahrheit.

  9. Das vierte Evangelium hat die Wunder aufgebauscht, nicht nur damit sie mehr außerordentlich erscheinen, sondern auch damit sie geeigneter seien das Werk und die Herrlichkeit des Fleischgewordener Wortes erkennen zu lassen.

  10. Johannes legt sich zwar den Charakter eines Zeugen für Christus bei: in der Tat aber ist er nur ein vorzüglicher Zeuge für das christliche Leben oder das Leben Christi in der Kirche um die Zeit des ausgehenden ersten Jahrhunderts.

  11. Die andersgläubigen Exegeten haben den wahren Sinn der Heiligen Schrift treuer wiedergegeben als die katholischen Exegeten.


Der Empfang der Offenbarung und des Dogmas

  1. Die Offenbarung konnte nichts anderes sein als das vom Menschen gewonnene Bewußtsein seines Verhältnisses zu Gott.

  2. Die Offenbarung, welche den Gegenstand des katholischen Glaubens ausmacht, war mit den Aposteln noch nicht abgeschlossen.

  3. Die Dogmen, welche die Kirche als geoffenbarte hinstellt, sind nicht vom Himmel gefallene Wahrheiten, sondern eine Art Auslegung religiöser Tatsachen, zu welcher der menschliche Geist mit Mühe und Anstrengung gelangt ist.

  4. Zwischen den in der Heiligen Schrift erzählten Tatsachen und den Glaubenssätzen der Kirche, welche sich auf dieselben stützen, kann ein Gegensatz bestehen und besteht wirklich, so daß der Kritiker Tatsachen als falsch verwerfen kann, welche die Kirche als völlig sicher glaubt.

  5. Ein Exeget, welcher Vordersätze aufstellt, aus welchen folgt, daß Dogmen historisch falsch oder zweifelhaft seien, ist nicht zu verurteilen, solange er die Dogmen selbst nicht direkt leugnet.

  6. Die Glaubenszustimmung gründet sich endlich und letztlich nur auf einer Summe von Wahrscheinlichkeiten.

  7. Die Dogmen des Glaubens braucht man nur festzuhalten nach ihrer praktischen Bedeutung, d.h. als gebietende Norm des Handelns, nicht aber als Norm des gläubigen Fürwahrhaltens.


Christus

  1. Die Gottheit Jesu Christi läßt sich aus den Evangelien nicht beweisen, sondern das christliche Bewußtsein hat aus der Messias-Idee dieses Dogma abgeleitet.

  2. Jesus hat bei der Ausübung seines Amtes nicht in der Absicht gesprochen, um von sich zu lehren, daß er der Messias sei, noch auch hatten seine Wunder den Zweck, dieses zu beweisen.

  3. Man kann zugeben, daß der geschichtliche Christus um vieles tiefer stehe als der Christus, welcher Gegenstand unseres Glaubens ist.

  4. In allen Texten des Evangeliums ist der Name "Sohn Gottes" lediglich gleichbedeutend mit dem Namen "Messias", keineswegs aber besagt er, daß Christus wirklich und wesenhaft der Sohn Gottes sei.

  5. Die Lehre von Christus, so wie Paulus, Johannes und die Konzilien von Nizäa, Ephesus, Chaicedon sie darbieten, ist nicht jene, die Jesus gelehrt hat, sondern die, welche das christliche Bewußtsein in bezug auf Jesus sich gebildet hat.

  6. Der natürliche Sinn der Texte der Evangelien läßt sich mit dem, was unsere Theologen über das Bewußtsein und das unfehlbare Wissen Jesu Christi lehren, nicht in Einklang bringen.

  7. Für jeden Vorurteilslosen liegt es klar zutage, daß entweder Jesus über die nahe bevorstehende messianische Ankunft einen Irrtum ausgesagt hat, oder daß der größere Teil seiner in den synoptischen Evangelien enthaltenen Lehren der Authentizität entbehrt.

  8. Der Kritiker kann Christus ein schrankenloses Wissen nicht zuschreiben außer in der geschichtlich undenkbaren, dem moralischen Sinne widerstrebenden Voraussetzung, Christus habe zwar als Mensch das Wissen Gottes gehabt, nichtsdestoweniger aber die Kenntnis so vieler Dinge seinen Jüngern und der Nachwelt nicht mitteilen wollen.

  9. Christus hatte nicht immer das Bewußtsein seiner messianischen Würde.

  10. Die Auferstehung Christi ist nicht eigentlich eine Tatsache geschichtlicher Ordnung, sondern eine weder bewiesene noch auch beweisbare Tatsache rein übernatürlicher Ordnung, welche das christliche Bewußtsein aus anderen allmählich abgeleitet hat.

  11. Der Glaube an die Auferstehung Christi galt anfangs nicht so sehr der Tatsache der Auferstehung, als vielmehr dem unsterblichen Leben Christi bei Gott.

  12. Die Lehre vom Versöhnungstode Christi ist nicht aus den Evangelien, sondern nur paulinisch.


Die Sakramente

  1. Die Meinungen über den Ursprung der Sakramente, von denen die Väter auf dem Konzil von Trient beherrscht waren und welche ohne Zweifel auf ihre dogmatischen Kanones Einfluß geübt haben, sind weit verschieden von den Ansichten, welche heute bei den Erforschern der christlichen Vorzeit mit Recht obwalten.

  2. Die Sakramente sind daraus entstanden, daß die Apostel und ihre Nachfolger unter Einwirkung von Umständen und Vorkommnissen eine Idee oder eine Absicht Christi ausgelegt haben.

  3. Die Sakramente haben eigentlich nur den Zweck, daß sie dem Menschen die allzeit wohltätige Gegenwart des Schöpfers ins Gedächtnis rufen.

  4. Die christliche Gemeinde hat die Notwendigkeit der Taufe eingeführt, indem sie dieselbe zu einem unerläßlichen Ritus annahm und damit die Verpflichtungen des christlichen Bekenntnisses verknüpfte.

  5. Der Gebrauch, auch Kindern die Taufe zu spenden, war eine Weiterentwicklung auf disziplinarem Gebiet, welche Mitursache war, daß dieses Sakrament in zwei, nämlich Taufe und Buße, geschieden wurde.

  6. Nichts beweist, daß das Sakrament der Firmung schon von den Aposteln in Anwendung kam: eine ausdrückliche Scheidung der beiden Sakramente, Taufe und Firmung, hat in der Geschichte des Urchristentums keinen Anhaltspunkt.

  7. Nicht alles, was Paulus (l Kor.11,23-25) über die Einsetzung der Eucharistie erzählt, ist historisch zu nehmen.

  8. In der Urkirche wußte man nichts von einer Versöhnung des christlichen Sünders durch die Autorität der Kirche, sondern nur äußerst langsam hat die Kirche an eine solche Auffassung sich gewöhnt. Selbst nachdem die Buße als kirchliche Einrichtung anerkannt war, wurde sie nicht mit dem Namen "Sakrament" belegt, da man sie als entehrendes Sakrament betrachtete.

  9. Die Worte des Herrn: "Empfanget den Heiligen Geist: welchen ihr die Sünden nachlassen werdet, denen sind sie nachgelassen, und welchen ihr sie behalten werdet, denen sind sie beha1ten" (Joh.20,22-23), beziehen sich gar nicht auf das Sakrament der Buße, was immer die Väter von Trient darüber behauptet haben mögen.

  10. Jakobus beabsichtigt in seinem Briefe (5,14.15) keineswegs, ein Sakrament Christi zu verkündigen, sondern will nur einen frommen Gebrauch empfehlen; und sollte er auch vielleicht in diesem Gebrauch ein Mittel der Gnade erblicken, so nimmt er dies doch nicht in dem strengen Sinn der Theologen, welche Begriff und Zahl der Sakramente festgestellt haben.

  11. Indem das christliche Abendmahl allmählich die Gestalt einer liturgischen Handlung annahm, erlangten die, welche dem Abendmahle gewöhnlich vorzustehen pflegten, den priesterlichen Charakter.

  12. Die Ältesten, welche bei den Versammlungen der Christen die Aufsicht führten, wurden von den Aposteln als Presbyter oder Bischöfe aufgestellt, um in den anwachsenden Gemeinden für die nötige Ordnung zu sorgen, aber nicht eigentlich, um die Mission und Vollmacht der Apostel fortzusetzen.

  13. Erst spät konnte die Ehe in der Kirche ein Sakrament des Neuen Bundes werden; denn der Auffassung der Ehe als Sakrament mußte die volle Entfaltung der theologischen Lehre über Gnade und Sakramente vorausgehen.


Die Verfassung der Kirche

  1. Im Sinne Christi lag es nicht, die Kirche als eine Gesellschaft zu begründen, die eine lange Reihe von Jahrhunderten hindurch auf Erden bestehen sollte; vielmehr stand nach der Meinung Christi das Himmelreich zugleich mit dem Weltende unmittelbar bevor.

  2. Die organische Verfassung der Kirche ist nicht unveränderlich, sondern die christliche Gesellschaft ist, gleich wie die menschliche, einer steten Entwicklung unterworfen.

  3. Dogmen, Sakramente, Hierarchie, sowohl ihrem Begriff wie ihrer Tatsächlichkeit nach, sind nur Ausdeutungen und Weiterentwicklungen des christlichen Gedankens, die den winzigen im Evangelium verborgenen Keim durch äußere Zutat wachsen und sich vervollkommnen ließen.

  4. Simon Petrus hat sich niemals auch nur den Gedanken bei kommen lassen, als sei ihm von Christus der Primat der Kirche übertragen.

  5. Die Römische Kirche ist nicht durch Anordnung der göttlichen Vorsehung, sondern durch Umstände rein politischer Art das Haupt aller Kirchen geworden.

  6. Die Kirche stellt sich dem Fortschritt der natürlichen und theologischen Wissenschaft feindlich entgegen.


Die Unveränderlichkeit der religiösen Wahrheiten

  1. Die Wahrheit ist nicht unveränderlicher als der Mensch selbst, da sie mit ihm, in ihm und durch ihn zur Entfaltung kommt.

  2. Christus hat einen festbegrenzten Lehrinhalt, der für alle Zeiten und alle Menschen Geltung haben sollte, nicht gelehrt, sondern vielmehr eine gewisse religiöse Bewegung eingeleitet, die den verschiedenen Zeiten und Orten sich anpaßte oder angepaßt werden sollte.

  3. Die christliche Lehre war in ihrem Ursprunge jüdisch, wurde aber auf dem Wege verschiedener Entwicklungsstufen erst paulinisch, dann johanneisch, zuletzt hellenisch und allgemein.

  4. Ohne Widerspruch kann behauptet werden, kein Kapitel der Heiligen Schrift vom ersten der Genesis bis zum letzten der Apokalypse enthalte eine Lehre völlig gleichförmig mit der, welche über dieselbe Sache die katholische Kirche lehrt, und es habe daher kein Kapitel der Heiligen Schrift den gleichen Sinn für den Kritiker und für den Theologen.

  5. Die Hauptartikel des Apostolischen Glaubensbekenntnisses haben für die Christen der ersten Zeiten nicht denselben Sinn gehabt wie für die Christen unserer Tage.

  6. Die Kirche erweist sich unvermögend, die Ethik des Evangeliums wirksam zu schützen, weil sie hartnäckig Lehren als unabänderlich festhält, die mit den heutigen Fortschritten nicht zu vereinigen sind.

  7. Der wissenschaftliche Fortschritt verlangt, daß die Auffassungen der christlichen Lehre von Gott, Schöpfung, Offenbarung, Person des Fleischgewordenen Wortes, Erlösung reformiert werden.

  8. Der heutige Katholizismus läßt sich mit der wahren Wissenschaft nicht in Einklang bringen, wenn er nicht umgewandelt wird in ein undogmatisches Christentum, d.h. einen weitherzigen und freisinnigen Protestantismus.

Nachdem am darauffolgenden Tage, Donnerstag, den 4. Juli desselben Jahres, Seiner Heiligkeit unserem Heiligen Vater Papst Pius X. über alles dies genauer Bericht erstattet war, hat Seine Heiligkeit den Erlaß der vorbezeichneten Eminenzen gutgeheißen und bestätigt, und befohlen, daß alle und jede der oben bezeichneten Behauptungen von allen als verworfen und verboten zu betrachten seien.

Petrus Palombelli, Protonotar der Heiligen Römischen Kirche

 

Anmerkung des Editors

Eine ex-cathedra, für alle Katholiken verbindliche Verurteilung der modernistischen Positionen durch den Hlg. Papst Pius X, die heute allesamt von der Novus Ordo Sekte, die sich teuflischerweise, so wie der Antichrist der Endzeit sich als „Gott“, so diese sich als „Katholische Kirche“ mit ihren Pseudopäpsten seit Jason-Roncalli bis Belzebub-Rattzinger, ausgibt, als Stützpfeiler ihrer luziferischen Ideologie gelten.

 

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Letzte Änderung: 18-01-2006